Betriebskosten Online

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Nebenkostenabrechnung Prüfen 

Die Betriebskostenabrechnung oder wie sie auch genannt wird, die Nebenkostenabrechnung, ist alljährlich ein Rechenaufwand für Vermieter und Mieterinnen und Mieter.
Aber wie setzen sich die Zahlen in der Abrechnung der Nebenkosten oder Betriebskosten denn zusammen? Wo kommen sie her? Und – stimmen die Summen, die sich am Ende ergeben denn wirklich? 

Für viele Mieterinnen und Mieter ist es oft schwer nachzuvollziehen, wie Rückzahlungen oder, das ist für die Mieter meist bedeutsamer, sich Nachzahlungen ergeben. Warum sind die Kosten beispielsweise gestiegen, vergleicht man die Nebenkostenabrechnung mit der des Vorjahres?  

Die Prüfung vom Vermieter erstellten Betriebskostenabrechnungen oder der Nebenkostenabrechnungen, wie sie in der Regel von Mietern genannt werden, machen einen großen Beitrag im Beratungsservice des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. aus. Von Jahr zu Jahr steigen die Anfragen der Mieter sogar. Das Mietrecht gibt hier eindeutige Fristen vor, die von Mieterinnen und Mietern auf der einen Seite und Vermietern auf der anderen Seite einzuhalten sind. Man kann sich also nicht wahllos Zeit lassen, ob man als Mieter mit der Abrechnung des Vermieters einverstanden ist oder nicht und Widerspruch eingelegt werden sollte.

Betriebskosten Online

Der Interessenverband Mieterschutz e.V. hat deshalb schon 2016 einen besonderen Service für die Mitglieder des Mieterschutzvereins eingerichtet, um der großen Nachfrage der Mieter und Mieterinnen zu begegnen. Kostenfrei und möglichst zeitnah soll die Prüfung der Nebenkostenabrechnung erfolgen. Für die Mitglieder (Mieter) des Mieterschutzes besteht seitdem die Möglichkeit, die Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters online einzureichen. Unser Ziel ist es, die Überprüfung Ihrer Betriebskostenabrechnungen zu optimieren und die Wartezeiten für Sie als Mieter zu verkürzen. 
Von dem großen Erfolg und von der Vielzahl der Mieter und Mieterinnen – der Nutzer – unseres neuen Service „Betriebskosten Online“, sind wir überrascht worden. Sowohl die Hard- und Software als auch die Anzahl der Berater reichten nicht mehr aus, um zufriedenstellend schnell genug Ergebnisse übermitteln zu können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Ansturm an Anfragen kontinuierlich und sorgfältig zu bearbeiten. Dies ist ein Prozess, der uns einerseits zeigt, dass unsere Mitglieder im Mieterschutzverein diesen Service „Betriebskosten Online“ wollen, aber auch, dass 80 Prozent der von den Vermietern erstellten Betriebskostenabrechnungen oder Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind. Das reicht von wenigen Euros bis hin zu mehreren hundert oder gar tausend Euros. 

Deshalb: Unser Service für Ihre Betriebskostenabrechnung 

Als unser Mitglied können Sie Ihre Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung per Email (als PDF-Datei) an unser Betriebskosteninstitut senden. In Verbindung mit einem Online-Beitritt lässt sich damit alles be­quem von zu Hause erledigen. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch zur persönlichen oder telefoni­schen Beratung in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung. Gerade bei der Überprüfung von Be­triebskostenabrechnungen oder Nebenkostenabrechnung ist ein Beratungstermin aber oftmals gar nicht nötig. Mit dem Betriebskosten Online Service haben wir unsere Beratungskompetenz deutlich erweitert. Online erreichbar oder auch persönlich, unsere Mitglieder können wählen, wie sie sich beraten und beispielsweise ihre Abrechnung prüfen lassen wollen. Ob die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnungen nun online oder wie gewohnt persönlich geprüft werden, unsere Experten im Betriebskostenrecht prüfen Ihre Abrechnung auf Herz und Nieren. Unsere langjährige Erfahrung durch die Überprüfung zigtausender Abrechnungen aus dem gesamten Bun­desgebiet wird hier zusammengeführt und so für Sie zum entscheidenden Vorteil.

Nebenkostenabrechnung und die Form

Die Nebenkostenabrechnung, die vom Vermieter zusammengestellt wird, ist in Deutschland nicht einheitlich. Immer noch kommt es vor, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung in einem Satz und handschriftlich vorlegt. Dies liegt oft daran, dass der Vermieter die vom Gesetzgeber geforderte Form für die Abrechnung und der zu Grunde liegenden Kosten nicht kennt und daher wesentliche Abrechnungsdetails fehlen. Sind in der Abrechnung nur eine Gutschrift oder ein Nachzahlungsbetrag aufgeführt, genügt dies nicht. Dass eine Nebenkostenabrechnung einer gewissen Form bedarf, dient der Verständlichkeit und Nachprüfbarkeit. Wenn Sie als Mieter mehr zur Berechnung der Nebenkostenabrechnung des Vermieters wissen müssen und Ihren Mieter um Erläuterung bitten, dient dies auch dazu, dass die nächste Nebenkostenabrechnung leichter verständlich wird. Davon haben Mieter und Vermieter etwas und Abrechnungen und Kosten werden in der Regel transparenter.

Weitere Probleme der Abrechnung:

  • Verteilerschlüssel im Mietvertrag
  • Welche Kosten dürfen in die Abrechnung?
  • Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen
  • Unverständliche Nebenkosten
  • Fristen und Nebenkosten
  • Prüfen der Nebenkosten

Wenn der Vermieter beispielsweise den Verteilerschlüssel geändert hat, muss diese Änderung für den Mieter nachvollziehbar und leicht verständlich sein. Nur dann ist der Mieter auch in der Lage zu verstehen, zuzustimmen oder auch zu widersprechen. Dies alles geht selbstverständlich nicht, wenn die Abrechnung der Nebenkosten über einen neuen Verteilerschlüssel erfolgt, der im Jahr zuvor noch ein anderer war. Zahlengebilde und die damit verbundenen Kosten der im Mietvertrag aufgeführten Positionen, sind nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen. 

So geht’s: Online Betriebskostenabrechnungen und Nebenkostenabrechnungen überprüfen

Für die Überprüfung benötigen die Experten des Mietervereins neben Ihrem Namen und Ihrer Mitgliedsnummer auch:

  1. Ihren vollständigen Mietvertrag: Alle Unterlagen senden Sie bitte im PDF-Format.
  2. Alle Seiten Ihrer Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung inklusive Anschreiben des Vermieters: Dazu gehören auch eine separate Heiz- und Wasserkostenabrechnung durch den Vermieter sowie Rechnungsbelege, falls vorhanden. Nach Möglichkeit auch bitte immer die Email-Adresse des Vermieters angeben, falls diese nicht aus den Unterlagen ersichtlich ist.
  3. Ihre persönlichen Anmerkungen oder Fragen: Falls notwendig schreiben wir grundsätzlich direkt Ihren Vermieter an – für Mitglieder natürlich ebenfalls kostenfrei. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um entspre­chende Mitteilung. Sie erhalten sämtlichen Schriftverkehr umgehend per Email in Kopie.

Prüfungen der Nebenkosten und Betriebskosten 

Die Zunahme der Prüfungsanfragen durch unsere Mitglieder, also der Mieterinnen und Mieter zeigt, dass wir ständig an Verbesserungen im Ablauf und der Aufstockung unseres Betriebskosten- und Nebenkostenteams arbeiten müssen. Der Interessenverband Mieterschutz e.V. ist Dank seines gut funktionierenden Netzwerkes und der Hauptgeschäftsstellen in Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Frankfurt gut aufgestellt. Unsere Rechtsanwälte vor Ort und die zentrale Koordination des Online Service für die Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung bilden die Basis für einen rundum soliden Beratungsservice, den unsere Mitglieder kennen und erwarten können. 

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

Vorteile für Mitglieder