Mietaufhebungsvereinbarung

Aufhebungsvertrag Miete

Typischerweise endet der Mietvertrag durch Kündigung. Die Kündigung wird vom Mieter ausgesprochen, mit Zugang der Kündigung beim Vermeiter ist, vereinfacht gesproichen, der Vertrag beendet (daher ganz wichtig: die Kündigung kann nicht „zurück genommen“ werden).

Eine Alternative stellt die Mietaufhebung oder Aufhebungsvertrag dar. Dies ist ein Vertrag, der den Mietvertrag zu einem bestimmten Termin beendet. Wie jeder Vertrag kommt auch der Mietaufhebungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Da es sich um eine zweiseitige Regelung handelt, besteht hier der wesentliche Unterschied zur Kündigung. Ein Angebot auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags muss ausdrücklich angenommen werden.

Mietaufhebungsverträge werden in der Praxis dann abgeschlossen, wenn der Mieter eher „raus“ will, aber eine reguläre Kündigung zu dem gewünschten Termin nicht möglich ist, weil eine Befristung oder ein Kündigungsverzicht vereinbart sind (Mieter). Der Vermieter braucht meist ein berechtigtes Interesse zur Kündigung. Hat er ein solches Interesse nicht, liegt der Aufhebungsvertrag nahe.

Ein Mietaufhebungsvertrag sollte aus Beweisgründen immer schriftlich abgeschlossen werden. Wesentlicher und einzig notwendiger Bestandteil ist die Angabe des Beendigungszeitpunktes. Es empfiehlt sich aber, mit dem Aufhebungsvertrag eine Gesamterledigung anzustreben. Es sollten also auch die Punkte Renovierung, Abrechnung der Betriebskosten, Auszahlung der Mietsicherheit und Rückbau von vorgenommenen baulichen Veränderungen geregelt werden. 

Auch die Vereinbarung von Abfindungs- und Abstandszahlungen ist möglich. Dies ist häufig im Bereich von Eigenbedarfskündigungen der Fall. Der Mieter zieht vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, der Vermieter kommt ihm dafür finanziell entgegen. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht aber nicht. Wichtig ist, dass der Betrag, der Zahlungszeitpunkt und die Zahlungsweise genau bestimmt werden. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten die vom Mieter erbrachte Gegenleistung für die Zahlung und die durch die freiwillige Aufhebung entstehenden Unkosten mit in den Vertragstext aufgenommen werden.

Die Möglichkeiten einen Mietaufhebungsvertrag zu gestalten sind so vielfältig, wie die Summe aller Mietverhältnisse und hängt jeweils von den jeweiligen individuellen Interessen ab. Der von uns im Download-Bereich eingestellte Mustervertrag kann daher nicht vollständig sein. Wiedergegeben sind einzelne Eckpunkte und Formulierungen die der Mieter bei der Verhandlung über eine Mietaufhebung und bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrages beachten sollte. 

Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag im Zweifelsfall immer vor derUnterschrift durch unsere Berater prüfen!

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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