Generated by Rank Math SEO, this is an llms.txt file designed to help LLMs better understand and index this website. # INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e.V.: Der INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e.V. steht in der klassischen Tradition der Solidargemeinschaft. Unseren Mitgliedern bieten wir eine moderne Dienstleistung rund ums Mietrecht, wobei unsere Mitglieder von Rechtsanwälten (m/w/d) persönlich, und online beraten werden. Deutschlandweit erfolgt die Hälfte der Beratungen telefonisch und per E-Mail. Ziel unserer Arbeit als Mieterverein ist es, Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Jeder Rechtsstreit – insbesondere um die eigene Wohnung – kostet Geld und Nerven. Viele Streitigkeiten lassen sich durch eine qualifizierte Beratung und die Kenntnis der eigenen Rechtsposition vermeiden. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir für eine kompetente mietrechtliche Beratung. Als Mitglied im Interessenverband Mieterschutz e.V. werden Sie deutschlandweit außergerichtlich in allen mietrechtlichen Angelegenheiten beraten. Sie werden von uns telefonisch oder persönlich in einer unserer örtlichen Geschäftsstellen beraten. Zusätzlich können Sie unseren Mitgliederbereich mit Musterschreiben und Formulierungshilfen nutzen. ## Sitemaps [XML Sitemap](https://www.iv-mieterschutz.de/sitemap_index.xml): Includes all crawlable and indexable pages. ## Seiten - [Informationen zur Barrierefreiheit](https://www.iv-mieterschutz.de/barrierefreiheit/): Bei eingebundenen Angeboten externer Dienstleister, beispielsweise der Zahlungsabwicklung über PayPal oder der Darstellung von Karten, haben wir auf die technische Gestaltung und Barrierefreiheit nicht in allen Bereichen unmittelbaren Einfluss. - [Beratungsstelle Mannheim](https://www.iv-mieterschutz.de/kontakt/beratungsstelle-mannheim/): Die Beratungsstelle Mannheim ist ein zusätzliches Angebot des Interessenverbands Mieterschutz e.V., das Ihnen auch vor Ort in Mannheim eine kompetente und persönliche mietrechtliche Beratung ermöglicht. Wenn Sie Unterstützung im Bereich Mietrecht Mannheim benötigen, stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Unsere erfahrenen Partneranwälte vor Ort, Frau Rechtsanwältin Birgit Sauckel und Herr Rechtsanwalt Martin Molnar, beraten Sie persönlich in Mannheim zu allen wichtigen Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Dazu gehören unter anderem Themen wie Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung oder allgemeine mietrechtliche Anliegen. - [Kontaktformular](https://www.iv-mieterschutz.de/kontaktformular/): Nutzen Sie unser Kontaktformular, um schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten. Ob Fragen, Anliegen oder Wünsche – über das Formular können Sie uns jederzeit erreichen. Unser Team wird sich zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und Ihnen weiterhelfen. - [Kontakt](https://www.iv-mieterschutz.de/kontakt/): Wir stehen Mietern deutschlandweit mit Rat und Tat zur Seite. Mit unseren vier Geschäftsstellen in Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Frankfurt bieten wir Ihnen kompetente Beratung rund ums Mietrecht. 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Durch eine einstweilige Verfügung erwirkte der Mieter ein Anerkenntnisurteil, wonach er dieses unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen hat, den Mieter zu beleidigen und ihn in irgendeiner Form zu kontaktieren. Das Amtsgericht hat die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes abgewiesen. Die Berufung des Mieters wurde zurückgewiesen. Der Mieter verfolgt sein Begehren mit der Revision weiter. - [Beseitigung Parabolantenne](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/beseitigung-parabolantenne/): In einem Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter die Erlaubnis des Vermieters braucht, wenn er am Balkon eine Parabolantenne anbringen will. Während der Dauer des Mietvertrages bringt der Mieter die Antenne an, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben. Nachdem der Mieter auf entsprechende Aufforderungen nicht reagiert, klagte der Vermieter auf Beseitigung der Parabolantenne. - [Kündigung wegen Störung des Hausfriedens](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/kuendigung-wegen-stoerung-des-hausfriedens/): Die Mieterin eines Mehrfamilienhauses beleidigt innerhalb von drei Tagen ihre Nachbarn, wirft Gegenstände wie Knochen, Tonscherben, Erde, Salatblätter, Federn und Grünabfälle auf die Terrasse des unter ihr wohnenden Mieters und verursacht nachts Lärm mit ihrem Rollkoffer. Der Vermieter kündigt ihr daraufhin fristlos wegen Störung des Hausfriedens. Zu Recht? - [Kündigung wegen älterer Zahlungsrückstände](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/kuendigung-wegen-aelterer-zahlungsrueckstaende/): Eine katholische Kirchengemeinde hatte eine 3-Zimmer-Wohnung an die Küsterin der Gemeinde vermietet. Die Mieterin zahlte im Februar und April 2013 keine Miete. Nach einer Mahnung vom 14. August kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis erst am 15. November wegen der Mietrückstände fristlos. Es kam zum Streit über die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Mieterin argumentierte, dass nach über sieben Monaten nicht mehr gekündigt werden kann, da die Vermieterin ihr Kündigungsrecht verwirkt hatte. Eine Nachzahlung der ausstehenden Miete erfolgte nicht. - [Entlassung aus dem Mietvertrag nach Scheidung](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/entlassung-aus-dem-mietvertrag-nach-scheidung/): Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 21.01.2016, Az. 12 UF 170/15 entschieden, dass der Ehemann die Erklärung, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, schon während der Trennungsphase und nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung verlangen konnte. Die Mietvertragsparteien waren sich hier bereits einig, dass die Ehefrau die Wohnung mit den Kindern allein nutzt und nicht mehr mit dem Mann. Der Ehemann habe nach seinem Auszug ein berechtigtes Interesse, nach der Scheidung nicht mehr etwaigen finanziellen Belastungen aus dem Mietverhältnis ausgesetzt zu sein. Daher sei es dem Ehemann (und bei umgekehrter Konstellation natürlich auch der Ehefrau!) nicht zuzumuten, den Anspruch auf Mitwirkung des anderen Ehegatten an der Entlassung aus dem Mietvertrag erst nach rechtskräftiger Scheidung geltend zu machen. - [Wildschweine als Mangel der Mietsache](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/wildschweine-als-mangel-der-mietsache/): Der Mieter hatte Erfolg! Mit Urteil vom 21.12.2015, Az. 67 S 65/14 stellte das Landgericht Berlin fest, dass die Minderung der monatlichen Warmmiete von durchschnittlich 15 % angemessen ist. Der Vermieter ist zur Beseitigung der Mängel am Zaun und darüber hinaus auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wildschweinen auf das Grundstück zu verhindern. Die Schutzpflichten des Vermieters betreffen nicht nur den räumlichen Bereich der Mietsache selbst, also der gemieteten Wohnung mitsamt Terrasse, sondern darüber hinaus auch die Abwehr von Gefährdungen und Beeinträchtigungen bzgl. der Gemeinschaftsflächen. Dies betraf hier die Grün- und Bestandsflächen sowie die Eingangsbereiche. Dringen Wildschweine auf die Gemeinschaftsflächen bis hin zum Wohnhaus ein, entspricht dieser Zustand nicht mehr dem allgemeinen Lebensrisiko, das ein Mieter hinnehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Wohnanlage am Waldrand handelt. Das Landgericht führte aus, dass eine gefahrgeneigte Mietsache nicht erst dann mangelhaft ist, wenn der Mieter wirklich Schaden erleidet, sondern schon dann, wenn er die Mietsache nur in der Befürchtung des Gefahreneintritts benutzen kann. - [Minderung wg. Umweltmangel / Bolzplatzurteil](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/minderung-wg-umweltmangel-bolzplatzurteil/): Mit Erfolg! Nachdem das Landgericht Hamburg noch den Mietern Recht gab, hob der Bundesgerichtshof die Hamburger Entscheidung auf. Mit Urteil vom 29.04.2015, Az. BGH VIII ZR 197/14 entschied der BGH, dass bei Umweltmängeln bei Vertragsabschluss eine „Vereinbarung über die Beschaffenheit der Mietwohnung“ getroffen werden muss. Nur dann könnten Mieter wegen späterer Verschlechterungen oder nachträglichen Veränderungen eine Mietminderung geltend machen. Umweltmängel sind Einwirkungen auf die Mietsache von außen. Fehlt eine solche Beschaffenheitsvereinbarung, muss eine ergänzende Auslegung des Mietvertrages erfolgen und geklärt werden, wie viel nachträglichen Lärm ein Mieter hinnehmen muss. Dies kann nur unter Rückgriff auf die Verkehrsanschauung beantwortet werden, was bedeutet, dass der Mieter nur Ansprüche geltend machen kann, wenn der Vermieter selbst gegen die Lärmbelästigung vorgehen kann. Das war hier ausgeschlossen, weil ihm Entschädigungsansprüche nach § 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht zustanden. Nach dieser Vorschrift sind Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehen, im Regelfall keine sog. "schädlichen Umwelteinwirkungen". - [Entfernung SAT-Anlage](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/entfernung-sat-anlage/): Ein Mieter hat auf dem Balkon seiner Wohnung eine SAT-Antenne angebracht. Die Antenne war von außen nicht sichtbar, da sie innen liegend angebracht war. Die Antenne war verhältnismäßig klein, der Parabolspiegel befand sich vollständig innerhalb des Balkons und war seitlich zum Balkon so ausgerichtet, dass die Schüssel in der Fassadenfront nur mit Mühe wahrnehmbar ist. Dem Vermieter war dies ein Dorn im Auge, er meinte, dass die SAT Schüssel das Haus baulich und optisch beeinträchtige und die unsachgemäße Montage eine Gefahr darstelle. Der Mieter könnte sein Informationsbedürfnis schließlich auch über andere Informationsmedien abdecken. Der Mieter weigerte sich, die SAT-Anlage zu entfernen, es kam zum Prozess. - [Mieter zum Putzen verurteilt](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/mieter-zum-putzen-verurteilt/): Ein Mieter hatte die Reinigung des Badezimmers längere Zeit schleifen lassen. So hatte sich auf der Oberfläche des Waschbeckens und der Fliesen eine dicke und verkrustete Schmutzschicht gebildet. Die Vermieterin argumentierte, dass das Waschbecken und die Wandfliesen nicht mehr ohne Beschädigung der Substanz sauber zu bekommen wären. Der Mieter erklärte, dass der Zustand des Waschbeckens von einer Säure käme, die Handwerker verschüttet hätten und dass Fliesen im Badezimmer sowie Waschbecken ohnehin alle 15 Jahre ausgetauscht werden müssten. Der Mieter bot an, das Badezimmer zu putzen, wenn er dafür Geld erhält. Die Vermieterin hat Klage beim Amtsgericht erhoben. Ziel war es, den Mieter zum Putzen des Badezimmers zu verurteilen. - [Häufiges Lüften unzumutbar](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/haeufiges-lueften-unzumutbar/): Die Themen "Schimmel" und "Lüften" sind ein Dauerbrenner in unserer täglichen Beratungspraxis, da hier häufig Streit zwischen den Vertragsparteien besteht. Wenn der Mieter mitteilt, dass die Wohnung mit Schimmel belastet ist, wird reflexartig behauptet, er lüfte falsch. Das Urteil des Landgerichtes Aachen stärkt die Rechte der Mieter. Das Landgericht hat sich der bestehenden Tendenz in der übrigen Rechtsprechung angeschlossen, wonach es einen Mangel der Mietsache darstellt, wenn der Mieter mehrfach am Tag lüften muss, um nur dadurch die Schimmelbildung zu vermeiden. Häufig ist in diesen Fällen der Schimmel auf einen Baumangel zurückzuführen, für den wiederum der Mieter nicht verantwortlich ist. - [Abrechnung der Betriebskosten – Mietwohnung](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/abrechnung-der-betriebskosten-mietwohnung/): Der Eigentümer einer Eigentumswohnung rechnete mit seinem Mieter die Betriebskosten für das Jahr 2013 ab. Er bezog sich auf die von der Hausverwaltung für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erstellte Jahresabrechnung. Da es in der WEG zahlreiche Probleme gab, wurde die Jahresabrechnung nicht durch einen Beschluss genehmigt. Ob und wann ein solcher Beschluss zu erwarten ist, war nicht absehbar. Der Vermieter klagte nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung dennoch auf Zahlung des Nachzahlungsbetrages aus seiner Betriebskostenabrechnung. - [Nutzerwechselpauschale](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/nutzerwechselpauschale/): In einem Formularmietvertrag war die Klausel enthalten, dass ein neu einziehender Mieter verpflichtet ist, eine sog. Mieterwechselpauschale von € 178,50 an die Hausverwaltung zu zahlen. Der Mieter beugte sich dem zunächst und zahlte den Betrag, forderte dann aber Rückzahlung vom Verwalter. Es kam zum Prozess. - [Kündigung wegen Verweigerung von Handwerksarbeiten](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/kuendigung-wegen-verweigerung-von-handwerksarbeiten/): Die Mieter duldeten erforderliche Arbeiten zur Hausschwammbeseitigung und zogen in ein Hotel. Als der Vermieter wenige Monate später weitere Sanierungsarbeiten ankündigte, gewährten sie ihm jedoch keinen Zutritt mehr. Er konnte erst mit der Arbeiten beginnen, als er sich mit gerichtlicher Hilfe eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Zutritt zur Wohnung, beschaffte. Parallel dazu kündigte er das Mietverhältnis fristlos. Als die Mieter vier Wochen später Handwerkern zwecks Durchführung von Installationsarbeiten den Zutritt zum Keller verweigerten, erhielten sie eine weitere fristlose Kündigung. Sie argumentierten, dass geklärt werden müsse, ob sie verpflichtet seien, die Handwerker in die Wohnung zu lassen und ob sie die angekündigten Arbeiten dulden müssten. Das Landgericht Berlin hat sich dem angeschlossen und war der Ansicht, dass die Mieter die Einzelheiten ihrer Duldungspflicht zunächst in einem Rechtsstreit klären lassen durften, ohne befürchten zu müssen, die Wohnung zu verlieren. Der Vermieter hätte deshalb auf Duldung der Handwerkerarbeiten klagen müssen, anstatt zu kündigen. - [Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung (Privat / Gewerbe)](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/betriebskostenabrechnung-bei-gemischter-nutzung-privat-gewerbe/): In einem Gebäude befanden sich neben Wohnungen auch gewerblich genutzte Einheiten. Von den Wasser- und Abwasserkosten hat der Vermieter einen Teil auf die Mieter der Wohnungen umgelegt. Aus der Betriebskostenabrechnung ist nicht ersichtlich, wie hoch die Gesamtkosten waren und in welchem Verhältnis zwischen den Wohn- und Gewerbeeinheiten differenziert wurde. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter die fehlenden Angaben nachgereicht. Es kam zur Klage auf Zahlung des Nachzahlungssaldos. - [Grundsätzliches zum Wärmecontracting](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/grundsaetzliches-zum-waermecontracting/): Beim Wärmecontracting wird die bisherige Beheizung durch den Vermieter durch einen externen gewerblichen Dienstleister, den Wärmecontractor, vorgenommen. Der Lieferant stellt dem Mieter Wärme zur Verfügung und betreibt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten die im Haus vorhandene Heizungsanlage. Von dieser Regelung profitiert allein der Vermieter. Er zahlt an den Wärmelieferanten und legt die entstehenden Kosten wie bisher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um. Schwierig wird die Sache, wenn die Umstellung von Eigenleistung auf Wärmecontracting während des bestehenden Mietverhältnisses erfolgt. - [Spanneneinordnung Mietspiegel](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/spanneneinordnung-mietspiegel/): Der Streit endete vor Gericht, nachdem der Vermieter eine Erhöhung der monatlichen Kaltmiete begehrte und sich zur Begründung auf den Mietspiegel berief. Der Streit drehte sich vor allem um die Frage, ob die vom Vermieter geforderte neue Miete richtig in die Spanne des Mietspiegels eingeordnet wurde. - [Kündigung wegen falscher Angaben in der Selbstauskunft](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/kuendigung-wegen-falscher-angaben-in-der-selbstauskunft/): Ein Ehepaar mietete ein Einfamilienhaus bei München zu einer monatlichen Miete von 3.730 Euro. Der Vermieter verlangte vor Vertragsabschluss eine Selbstauskunft, in der die finanziellen Verhältnisse des Mieters abgefragt wurden. Der Mann gab an, als Selbständiger ein Jahreseinkommen von mehr als 120.000 Euro zu haben, die Frau teilte mit, als Angestellte über mehr als 22.000 Euro zu verfügen. Außerdem wurde angegeben, dass in den letzten fünf Jahren gegen das Ehepaar keine Zwangsvollstreckungsverfahren oder ähnliches angeordnet wurden. Nach Vertragsbeginn waren die Mieter ständig im Rückstand mit der Zahlung der Miete. Als die Mieten für mehrere Monate nicht bezahlt wurden, kündigten die Vermieter fristlos. Wegen der Zahlungsrückstände holten sie eine Bonitätsauskunft ein und erfuhren, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen laufen und er im Oktober 2012 die eidesstattliche Versicherung (heute Vermögensauskunft) abgegeben hat. Die Vermieter erweiterten die fristlose Kündigung um den Grund, dass die Mieter in der Selbstauskunft bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht haben und sich den Vertragsabschluss erschlichen haben. Die Mieter weigerten sich auszuziehen und zahlten die gesamten Mietrückstände nach. Die Vermieter erhoben dennoch Räumungsklage mit dem Argument, dass falsche Angaben in der Selbstauskunft gemacht wurden. - [Besichtigungsrecht des Vermieters](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/besichtigungsrecht-des-vermieters/): Durch gesetzliche Regelung bekommt der Vermieter nur in den Fällen der Instandsetzung und Modernisierung ein Zutrittsrecht. Darüber hinaus ist häufig in den Formularmietverträgen ein weitergehendes Besichtigungsrecht enthalten. Ob diese Klauseln einer sog. Inhaltskontrolle Stand halten und wirksam sind, muss in jedem Einzelfall überprüft werden. - [Schönheitsreparaturen – Übergabe in kräftigen Farben](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/schoenheitsreparaturen-uebergabe-in-kraeftigen-farben/): Häufig gibt es Streit über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und die Art und Weise, in der diese ggf. ausgeführt werden müssen. Die Rechtsprechung hat eine Fülle von Klauseln, mit denen der Mieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, für unwirksam erklärt. Danach kann der Vermieter u.a. keine Endrenovierung verlangen oder quotenmäßig die Kosten der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Auch eine Übergabe der Wohnung in frisch geweißtem Zustand kann nicht gefordert werden. Wenn die Übertragung von Schönheitsreparaturen ansonsten wirksam ist, kann der Vermieter aber die Übergabe der Wohnung in neutralen Farben verlangen. Streiten kann man, was nun wieder neutrale Farben sind. Rot, gelb und blau gehören aber sicher nicht dazu, da diese Farben nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen und eine nahtlose Weitervermietung nicht gewährleistet ist. - [Schönheitsreparaturen – unrenovierte Wohnung](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/schoenheitsreparaturen-unrenovierte-wohnung/): Die Vermieter eines 58 Jahre andauernden Mietverhältnisses verlangten von den Mietern die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Sie verwiesen auf verschiedene Klauseln im Mietvertrag, wonach die Schönheitsreparaturen von den Mietern zu leisten waren. Weiter war ausgeführt, dass die Vermieter vor Übergabe der Wohnung an die Mieter keine Arbeiten an der Wohnung vorzunehmen hatten.Die Kinder der Mieter entgegneten, dass eine Endrenovierungspflicht nicht besteht. Ihre Eltern hätten die unrenoviert übergebene Wohnung auf eigene Kosten renovieren müssen. Es wäre daher ungerecht, wenn man als Mieter sowohl beim Einzug als auch beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen müsste. Die Vermieter haben bestritten, dass die Wohnung unrenoviert an die Mieter übergeben wurde. Sie haben die geforderten Schönheitsreparaturen zunächst auf eigene Kosten ausführen lassen und verlangten von den Mietern Schadenersatz. - [Mieterhöhung – Doppelte Berücksichtigung der Modernisierung](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/mieterhoehung-doppelte-beruecksichtigung-der-modernisierung/): Der Vermieter hat im Haus Modernisierungarbeiten durchgeführt und vom Mieter eine finanzielle Beteiligung an den Arbeiten gefordert. Dazu hat er dem Mieter zwei Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Einerseits sollten 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden, andererseits sollte die Miete unter Berücksichtigung der Modernisierung nach dem Mietspiegel erhöht werden. In dem Erhöhungsverlangen nach dem Mietspiegel gab der Vermieter nicht an, dass er die Modernisierung bei der Eingruppierung der Wohnung in die Merkmale des Mietspielgels bereits berücksichtigt hatte. Der Mieter klagte auf Feststellung, dass der Vermieter die Modernisierungskosten nur einmal berücksichtigen darf und nicht nochmals nach dem Mietspiegel erhöhen kann. - [Mieterhöhung – Gutachten](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/mieterhoehung-gutachten/): Der Vermieter wollte die Miete erhöhen und verlangte von seinem Mieter, dass er dem Mieterhöhungsverlangen zustimmt. Zur Begründung gab er dem Mieter drei Vergleichswohnungen an, für die eine höhere Miete gezahlt werde. Zwei von diesen Wohnungen waren jedoch nicht vermietet und bei der dritten Wohnung handelte es sich -anders als bei der Wohnung, um die es ging- um eine Dachgeschosswohnung. Der Mieter verweigerte daher seine Zustimmung. Der Vermieter klagte daraufhin beim Amtsgericht. Er gab an, die verlangte höhere Miete entspreche der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete und beantragte zum Beweis die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dies tat das Gericht auch. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass die vom Vermieter verlangte Miete bis auf einen kleinen Teil mit der ortsüblichen Miete identisch ist. Der Mieter hat den Klageanspruch darauf anerkannt und stimmte der höheren Miete zu. Das hatte zur Folge, dass der Vermieter sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen musste. - [Wohnfläche / Beschaffenheitsvereinbarung](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/wohnflaeche-beschaffenheitsvereinbarung/): Im Exposé eines Maklers waren Angaben über die Wohnfläche enthalten, der Makler machte dem Mieter auch telefonisch Angaben über die Wohnfläche. Im Mietvertrag waren jedoch keine Flächenangaben vorhanden. Der Mieter hat wegen einer abweichenden Wohnfläche den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Er behauptete, über die richtige Wohnfläche getäuscht worden zu sein. - [Wohnfläche – Aufgabe der 10% Grenze](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/wohnflaeche-aufgabe-der-10-grenze/): Mieter und Vermieter hatten im Vertrag eine Wohnfläche von 156,95m² vereinbart. Tatsächlich hatte die Wohnung eine Fläche von 210,43m². Die Vermieterin verlangte vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete von 629,75 € auf 937,52 €. Sie argumentierte, dass sie nach den allgemeinen Mieterhöhungsvorschriften (Mietspiegel) zu einer Erhöhung der geschuldeten Miete um 15 % (94,46 €) sowie in einem zweiten Schritt wegen Überschreitung der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um 33,95 % (213,31€) zu einer weiteren Mieterhöhung berechtigt sei. Der Mieter hat nur der Mieterhöhung nach Mietspiegel um 94,46 € zugestimmt. Die auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung um weitere 213,31 € gerichtete Klage der Vermieterin wurde in allen Instanzen abgewiesen, sodass der Bundesgerichtshof entscheiden musste. - [Eine Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters](https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/mieterbriefe/eine-kuendigung-wegen-eigenbedarf-des-vermieters/): Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters setzt voraus, dass eine andere freie Wohnung rechtzeitig angeboten wird ## ElementsKit items - [dynamic-content-widget-b51aabe-95dd1f2](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-b51aabe-95dd1f2/): Um unsere Geschäftsstellen im Überblick zu sehen, klicken Sie bitte hier. 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Ihre Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Beitrittserklärung finden, sollten Sie dafür bereithalten. - [dynamic-content-widget-b51aabe-3f58367](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-b51aabe-3f58367/):   - [dynamic-content-widget-7ca875f-99](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-7ca875f-99/) - [dynamic-content-widget-a1ef3ef-95dd1f2](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-a1ef3ef-95dd1f2/): Um unsere Geschäftsstellen im Überblick zu sehen, klicken Sie bitte hier. 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Dort finden Sie alle Informationen zu den Standorten und Kontaktdaten der nächstgelegenen Geschäftsstelle. - [dynamic-content-widget-2cc3b9f-1354a52](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-2cc3b9f-1354a52/): Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Mietverhältnis mit, wie zum Beispiel: - [dynamic-content-widget-2cc3b9f-162e4b8](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-2cc3b9f-162e4b8/): Sie können einen Beratungstermin telefonisch, vor Ort oder per E-Mail vereinbaren. Ihre Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Beitrittserklärung finden, sollten Sie dafür bereithalten. - [dynamic-content-widget-2cc3b9f-3f58367](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-2cc3b9f-3f58367/):   - [dynamic-content-widget-1da0d10-b0eceb2](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-1da0d10-b0eceb2/): Wie erhalte ich die vergünstigte ARAG-Rechtsschutzversicherung? Was sind die Vorteile der ARAG-Rechtsschutzversicherung für Mitglieder? Was muss ich bei der Beantragung der Versicherung beachten? Gibt es Fristen für die Beantragung der Versicherung? - [dynamic-content-widget-1da0d10-95dd1f2](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-1da0d10-95dd1f2/): Um unsere Geschäftsstellen im Überblick zu sehen, klicken Sie bitte hier. Dort finden Sie alle Informationen zu den Standorten und Kontaktdaten der nächstgelegenen Geschäftsstelle. - [dynamic-content-widget-1da0d10-075f1c5](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-1da0d10-075f1c5/): Wie funktioniert die Rechtsberatung für Mitglieder? Welche weiteren Leistungen bietet der IVM an? Welche weiteren Leistungen bietet der IVM an? 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Ihre Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Beitrittserklärung finden, sollten Sie dafür bereithalten. - [dynamic-content-widget-1da0d10-3f58367](https://www.iv-mieterschutz.de/elementskit-content/dynamic-content-widget-1da0d10-3f58367/): Für umfassende Erklärungen zu unseren Mitgliedschaften bitte hier klicken.