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Informationpflicht des Vermieters bei Freiwerden einer Wohnung nach Eigenbedarfskündigung

Informationpflicht des Vermieters bei Freiwerden einer Wohnung nach Eigenbedarfskündigung - Newsletter Juni 2011

Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes:

Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

Liebe Mitglieder,

mit der nachfolgend dargestellten Entscheidung musste sich der BGH mit der Frage befassen, ob die vermieterseitige Pflicht besteht, dem Mieter nach einer berechtigten Eigenbedarfskündigung eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus anzubieten.

In dem vom BGH entschiedenen Fall kündigte der Vermieter dem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs und vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde in der gleichen Wohnanlage eine weitere Mietwohnung des Vermieters frei. Allerdings vermietete der Vermieter diese Wohnung anderweitig neu, ohne sie zuvor dem gekündigten Mieter angeboten zu haben. Dies wandte der Mieter in der Räumungsund Herausgabeklage gegen den Vermieter ein.

Der BGH gab dem Mieter Recht und entschied mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2010, Az.: VIII ZR 78/10, dass der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung während der Kündigungsfrist anbieten muss, sofern sich die Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet. Anderenfalls - so entschied der BGH weiter - ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.

Mit diesem Urteil hat der BGH die Informationspflichten des Vermieters nach einer Eigenbedarfskündigung weiter präzisiert. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Anbietpflicht muss der Vermieter den Mieter über die wesentlichen Bedingungen einer Anmietung wie Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Mietkonditionen informieren. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Da die rechtliche Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung ohnehin vielschichtig und schwer zu treffen ist, sind Sie, verehrte Mitglieder, weiterhin gut beraten, auf die Fachkunde Ihres Mieterschutzvereins, dem Interessenverband Mieterschutz e.V., zurückzugreifen. Sprechen Sie uns gerne an.

Interessenverband Mieterschutz e.V.


WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine "Richtschnur" darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man "Anwalt in eigener Sache" spielen.