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Gradtagszahlentabelle

Gradtagszahlentabelle

Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen.

Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist dies problemlos möglich, da der Verbrauch direkt im Display angezeigt wird.

Schwieriger ist die Zwischenablesung bei Verdunstungsgeräten, da diese mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe arbeiten (siehe hierzu Kapitel Verbrauchserfassung). Kurz nach Beginn einer Abrechnungsperiode wird häufig ein zu geringer Verbrauch angezeigt, gegen Ende wird die Strichskala zunehmend ungenau. Um die Verbrauchskosten dennoch möglichst fair zwischen Vor- und Nachmieter aufzuteilen, erlaubt die Heizkostenverordnung in solchen Fällen die Berechnung nach der Gradtagszahlenmethode.

Die folgende Tabelle basiert auf langjährigen Temperaturmessungen in mehreren deutschen Städten und zeigt den durchschnittlichen Heizbedarf der einzelnen Monate.

Januar170 Anteile
Februar150 Anteile
März130 Anteile
April80 Anteile
Mai40 Anteile
Juni, Juli und August zusammen40 Anteile
September30 Anteile
Oktober80 Anteile
November120 Anteile
Dezember160 Anteile

In der Summe ergeben sich 1000 Gradtagszahlen für zwölf Monate. 
Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert. 

Damit Sie die Berechnung nicht selbst durchführen müssen, können Sie den anteiligen Heizverbrauch oder die anteiligen Heizkosten ganz einfach mit unserem Gradtagszahlen-Rechner berechnen.

Gradtagszahlen-Rechner

Berechnen Sie hier den anteiligen Verbrauch oder die anteiligen Heizkosten für einen bestimmten Mietzeitraum.





Hinweis: Der Rechner dient nur der Orientierung. Die tatsächliche Heizkostenabrechnung kann je nach Abrechnungsart und Einzelfall abweichen.

Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.

Im Unterschied zu den Heizkosten werden die Warmwasserkosten bei einem Mieterwechsel nicht nach der Gradtagszahlentabelle umgerechnet. Bei den Warmwasserkosten erfolgt eine Umrechnung nach der tatsächlichen Mietzeit, da die Warmwassertemperatur nicht von den Außentemperaturen abhängt.

Graues Icon mit einem Informationssymbol im Kreis.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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