Gradtagszahlentabelle
Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen.
Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist dies problemlos möglich, da der Verbrauch direkt im Display angezeigt wird.
Schwieriger ist die Zwischenablesung bei Verdunstungsgeräten, da diese mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe arbeiten (siehe hierzu Kapitel Verbrauchserfassung). Kurz nach Beginn einer Abrechnungsperiode wird häufig ein zu geringer Verbrauch angezeigt, gegen Ende wird die Strichskala zunehmend ungenau. Um die Verbrauchskosten dennoch möglichst fair zwischen Vor- und Nachmieter aufzuteilen, erlaubt die Heizkostenverordnung in solchen Fällen die Berechnung nach der Gradtagszahlenmethode.
Die folgende Tabelle basiert auf langjährigen Temperaturmessungen in mehreren deutschen Städten und zeigt den durchschnittlichen Heizbedarf der einzelnen Monate.
| Januar | 170 Anteile |
| Februar | 150 Anteile |
| März | 130 Anteile |
| April | 80 Anteile |
| Mai | 40 Anteile |
| Juni, Juli und August zusammen | 40 Anteile |
| September | 30 Anteile |
| Oktober | 80 Anteile |
| November | 120 Anteile |
| Dezember | 160 Anteile |
In der Summe ergeben sich 1000 Gradtagszahlen für zwölf Monate.
Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert.
Damit Sie die Berechnung nicht selbst durchführen müssen, können Sie den anteiligen Heizverbrauch oder die anteiligen Heizkosten ganz einfach mit unserem Gradtagszahlen-Rechner berechnen.
Gradtagszahlen-Rechner
Berechnen Sie hier den anteiligen Verbrauch oder die anteiligen Heizkosten für einen bestimmten Mietzeitraum.
Hinweis: Der Rechner dient nur der Orientierung. Die tatsächliche Heizkostenabrechnung kann je nach Abrechnungsart und Einzelfall abweichen.
Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.
Im Unterschied zu den Heizkosten werden die Warmwasserkosten bei einem Mieterwechsel nicht nach der Gradtagszahlentabelle umgerechnet. Bei den Warmwasserkosten erfolgt eine Umrechnung nach der tatsächlichen Mietzeit, da die Warmwassertemperatur nicht von den Außentemperaturen abhängt.