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Gradtagszahlentabelle

Gradtagszahlentabelle

Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet,  bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen. 

Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine Zwischenablesung unproblematisch möglich, da der Verbrauch numerisch im Display angezeigt wird. 

Schwieriger gestaltet sich eine Zwischenablesung bei Verdunstungsgeräten, da diese mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe arbeiten (siehe hierzu Kapitel Verbrauchserfassung). Erfolgt die Zwischenablesung kurz nach Beginn einer neuen Abrechnungsperiode, wird wegen der Vorgabe ein zu geringer Verbrauch angezeigt. Gegen Ende der Abrechnungsperiode ist die Strichskala zu ungenau, um noch eine deutlich sichtbare Veränderung anzuzeigen. Eine Zwischenablesung ist in diesen Fällen sinnlos. Um die Verbrauchskosten dennoch annähernd fair auf Vor- und Nachmieter zu verteilen, gestattet die Heizkostenverordnung in diesen Fälle eine Aufteilung der Verbrauchskosten nach der Gradtagszahlenmethode.

Über zwanzig Jahre lang wurde an verschiedenen Orten in Deutschland (Berlin, Hamburg, Köln und München) um 7.30 Uhr, 14.30 Uhr und 21.30 Uhr die Außentemperatur gemessen und die mittlere Tagestemperatur berechnet. Unter der Annahme, daß bei Tagen mit einer mittleren Außentemperatur von +15° Celsius und mehr kein Heizbedarf mehr besteht, wurde eine Tabelle erstellt, die den Heizbedarf der einzelnen Monate wiedergibt:

Januar170 Anteile
Februar150 Anteile
März130 Anteile
April80 Anteile
Mai40 Anteile
Juni, Juli und August zusammen40 Anteile
September30 Anteile
Oktober80 Anteile
November120 Anteile
Dezember160 Anteile

In der Summe ergeben sich 1000 Gradtagszahlen für zwölf Monate. 
Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert. 

Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.

Im Unterschied zu den Heizkosten werden die Warmwasserkosten bei einem Mieterwechsel nicht nach der Gradtagszahlentabelle umgerechnet. Bei den Warmwasserkosten erfolgt eine Umrechnung nach der tatsächlichen Mietzeit, da die Warmwassertemperatur nicht von den Außentemperaturen abhängt.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

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