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Hamburger Landungsbrücken bei Sonnenuntergang mit Hafen und Schiffen
Hamburger Landungsbrücken bei Sonnenuntergang mit Hafen und Schiffen

Mieterverein Hamburg

Der Mieterverein Hamburg, genauer, der Interessenverband Mieterschutz e.V., ist die erste Adresse, wenn es in Hamburg und im Großraum der Metropole um Wohnen und Mieterschutz geht. In Hamburg wurde zudem der Interessenverband Mieterschutz e.V. vor vielen Jahren gegründet und ist heute in den Regionen Hannover, Düsseldorf und Frankfurt für die Mieter Anlaufstelle, wenn es um Mietrecht, Schimmel, Schönheitsreparaturen, den Mietvertrag, Mieterhöhung und Betriebskosten geht. Um den Bedarf an Beratungsgesprächen ortsnah und persönlich ausweiten zu können, wurde in dem Stadtteil Bramfeld eine weitere Beratungsstellen des Mietervereins Hamburg eingerichtet. Koordiniert werden die Termine weiterhin über die Geschäftsstelle des Interessenverbandes Mieterschutz in der Fuhlsbüttler Straße.

Kontaktdaten Mieterverein Hamburg

AnschriftInteressenverband Mieterschutz e.V.
Fuhlsbüttler Str. 108
22305 Hamburg
Telefon040 / 690 74 73
E-Mailhamburg@iv-mieterschutz.de
BürozeitenMontag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr 
Montag bis Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr 

Wegbeschreibung zu Ihrem Mieterverein

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn Linen U2, U3, S-Bahn Linien S1, S11, HVV-Bus 171, 177, 166, 172, 272, 277 bis zur Haltestelle Barmbek. Von dort zu Fuß ca. 200m bis zur Kreuzung Drosselstraße / Fuhlsbüttler Straße 108. Sie finden uns dort im Drosselhof (Hochhaus/6. Stock). Im EG befand sich eine Filiale der Hamburger Sparkasse

Mit dem Auto
Die Hamburger Geschäftsstelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Barmbeker Bahnhofs, direkt an der Ecke zur Drosselstraße. Parkmöglichkeiten finden Sie direkt in der Fuhlsbüttler Straße (kostenpflichtig mit Parkschein bzw. Parkuhr) oder in den kleinen Nebenstraßen (z.B. Schwalbenstraße) 

Eine Stunde kostenlos Parken
Ab dem 01.04.2016 können Sie als Mitglied im Interessenverband Mieterschutz e.V. im Parkhaus Drosselstar (Drosselstraße 15 / Ecke Starstraße) die 1. Stunde kostenlos Parken. Lassen Sie einfach Ihr Parkticket am Empfang entwerten. Sie parken dann die 1. Stunde kostenlos. Diesen Service bieten wir Ihnen in Kooperation mit dem Drosselstar Parkhaus an. Hier finden Sie die Wegbeschreibung zum Parkhaus. 

Interessenverband Mieterschutz e.V. Hamburg

Instandhaltung und Modernisierung

Gerade in den Großstädten hat sich die Situation für Mieter verschlechtert. Bezahlbarer Wohnraum wird immer mehr zu einer “gefährdeten Art”, während bei Modernisierungen immer mehr der finanzkräftige Mieter im Fokus steht. Mieter, die ihre Wohnung auch weiter behalten möchten, sollten sich daher auch hinsichtlich der Themen Instandhaltung und Modernisierung eingehend von den Experten des Interessenverbands Mieterschutz e. V. , dem Mieterverein in Hamburg beraten lassen. Das Thema Mieterhöhung oder die vorgeschobene Eigenbedarfskündigung schließen sich häufig an Modernisierung und Instandhaltung an. Seit 2019 gibt es eine neue Fassung des Mietanpassungsgesetzes, in dem genau diese Aspekte geregelt sind. 

Streitthema Nebenkosten

Gerade die Abrechnungen über die Betriebskosten, oder auch Nebenkosten, wie sie oft genannt werden, müssen immer nachgerechnet werden. Sie sind in achtzig Prozent der Fälle schlicht falsch. Mal sind die Verteilerschlüssel, die im Mietvertrag angegeben sind unvollständig, oder passen manchmal nicht zur Anzahl der Mietparteien. In anderen Fällen gibt es einen gültigen Verteilerschlüssel, aber die Berechnung stimmt einfach nicht. Die Möglichkeiten falscher Zahlenwerte sind groß. Mieter und Vermieter haben aber in sehr vielen Fällen, in denen zwar die Rechenkünste versagt haben, aber ansonsten ein intaktes Mietverhältnis besteht, gute Chancen, diese Missverständnisse auszuräumen. 

Hilfe zur Selbsthilfe

Oberstes Ziel muss es immer sein, das ein intaktes Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter erhalten bleibt. Spannungen sollten vermieden werden. Es hat sich bewährt, dass der Grundsatz, Hilfe zur Selbsthilfe, ein guter Ratschlag ist. Deshalb ist die Beratung, ob nun persönlich vor Ort, telefonisch oder auch per Mail, elementar um weitere Schritte zu planen. Unseren Mitgliedern wird verständlich und nachvollziehbar erklärt, was vermieden, wo ihre Rechte, aber auch Pflichten als Mieter liegen. Wenn es bereits zum Schriftverkehr gekommen ist, d.h. der Vermieter hat sich bereits schriftlich an den Mieter gewandt, sollte sich der Mieter nicht zu lange Zeitnehmen, um zu reagieren oder sich Rat zu holen. Meist sind solche Schreiben mit Fristen versehen, sodass man zwar eine gewisse Zeit zur Verfügung hat, aber sich dennoch in angemessen Zeitraum mit den Rechtsberatern des Mietervereins Hamburg in Verbindung setzen sollte. 

Der „gelbe“ Briefumschlag

Dann hilft nur noch der Rechtsanwalt: Unangenehme Briefe liest niemand gerne, doch Briefe, die eindeutig keine Werbung sind, einfach zu ignorieren, kann teuer werden. Nicht selten erhalten Mieter Post vom Gericht – im gelben Umschlag. Wenn es bereits dazu gekommen ist, sind in der Regel einige Briefe des Vermieters im Vorfeld unbeantwortet geblieben. Mieterverein Hamburg berät nur außergerichtlich. Dies ist auch das Wesen der Mieterberatung in Deutschland. Wenn aber bereits das Gericht eingeschaltet ist, kann der Mieterverein dem Mieter nicht mehr mit einer Beratung helfen. Hier muss dringend ein Anwalt konsultiert werden. Der Mieterverein verfügt in solchen Fällen über eine Liste erfahrener Rechtsanwälte. Diese immer wieder aktualisierte Liste ist auch auf der Internetseite des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. zu finden. 

Rechtzeitig zum Mieterverein!

Mieterinnen und Mietern kann deshalb nur geraten werden, sich rechtzeitig an den Mieterverein Hamburg zu wenden. Das Mietrecht bietet für Laien viele Fallstricke, über die man aber nicht stürzen muss. Die erfahrenen Berater beim Mieterverein Hamburg kennen sich im Mietrecht bestens aus. Die aktuelle Rechtssprechung fließt in die Beratung immer mit ein, sodass unsere Mitglieder immer sicher sein können, dass sie umfangreich und korrekt beraten werden. 

Die Kündigung

Wenn das Mietverhältnis endet zum Stressfaktor wird das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, wenn die Kündigung von einer Seite ausgesprochen wurde und die andere Seite davon überrascht ist. Dann stellen sich viele Fragen, die beantwortet werden müssen, bevor mit übereilten Äußerungen Situationen geschaffen werden, die alle Möglichkeiten einschränken oder gar zunichtemachten. Das Mietrecht hält viele Bedingungen bereit, die im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses beachtet werden müssen. Form, Gründe und Fristen sind zuerst zu klären, die Abwicklung setzt den Schlusspunkt. Erhalten die Mieter eine Kündigung, ggf. unvorbereitet, ist Eile geboten. Grundsätzlich steht dann fest, dass der Vermieter nicht mehr an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert ist. Warum und mit welcher Begründung die Kündigung dem Mieter ausgesprochen worden ist, kann hinterfragt werden. 

Vorteile

Als Mitglied des Mietervereins Hamburg genießen Mieterinnen und Mieter den größtmöglichen Schutz vor einer ungerechtfertigten Kündigung des Vermieters. Zwar lassen sich nicht alle Kündigungen zur vollen Zufriedenheit des Mieters abwenden, aber auch bei einer Kündigung kann in vielen Fällen einer Verlängerung des Mietverhältnisses, ein Aufschub des Auszuges oder auch eine aktive Unterstützung des Vermieters beim Auszug oder Vermittlung einer anderen Wohnung erreicht werden. Unsere Mitglieder im Mieterschutz Hamburg werden von den Beratern in vielen Fällen auch in die Lage versetzt, sich selbstbewusst mit dem Vermieter auf Augenhöhe auseinanderzusetzen. Die Mitglieder erhalten Unterstützung hinsichtlich der Rechtslage, aber auch in der Argumentationen gegenüber dem Vermieter. 

Vorteile für Mitglieder

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Unsere Standorte bundesweit

Häufig gestellte Fragen

  • Zugang zu außergerichtlicher Rechtsberatung durch erfahrene Anwälte in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
  • Alle notwendigen Schreiben werden für Sie kostenfrei erstellt und versendet.
  • Unterstützung bei der Klärung von Problmen rund um Ihr Mietverhältnis, egal ob telefonisch, persönlich oder per E-Mail.
  • Genießen Sie einen fairen Jahresbeitrag, der alle Leistungen abdeckt, ohne dass zusätzliche Gebühren auf Sie zukommen.
  • Zugang zu hilfreichen Informationsmaterialien.
  • Regelmäßiger Newsletter mit aktuellen Themen, Tipps und rechtlichen Neuerungen, die für Sie als Mieter relevant sind.
  • Teil einer starken Gemeinschaft von Mietern, die sich gegenseitig unterstützen.

 

Für umfassende Erklärungen zu unseren Mitgliedschaften bitte hier klicken.

Um Mitglied zu werden, füllen Sie einfach unser Online-Anmeldeformular auf unserer Website aus oder besuchen Sie eine unserer Geschäftsstellen. Bei einer Online-Anmeldung können Sie die Zahlung bequem über PayPal abwickeln.

Sie haben kein PayPal Konto? Kein Problem! Für die Zahlung wird PayPal als Zahlungsdienstleister genutzt, aber Sie benötigen dafür kein eigenes PayPal-Konto. Wählen Sie einfach „Mit Debit- oder Kreditkarte zahlen“ oder „Per Lastschrift“ und geben Sie Ihre Daten ein. Die Zahlung erfolgt sicher über PayPal, ohne dass Sie sich registrieren oder anmelden müssen.

Nach Absenden der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und weitere Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft per E-Mail. Alternativ können Sie auch für einen persönlichen Beitritt in einer unserer Geschäftsstellen vorbeischauen.

Wenn Sie einen Verpflichtungsschein vom Jobcenter erhalten haben, bringen Sie diesen bitte im Original bei der Anmeldung in einer unserer Geschäftsstellen mit. Unser Team unterstützt Sie dann bei den weiteren Schritten. Achten Sie dabei auf die Gültigkeit des Verpflichtungsscheins ab dem Ausstellungsdatum. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Sobald Sie Ihre Anmeldebestätigung erhalten haben, können Sie alle Vorteile der Mitgliedschaft nutzen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren oder uns Ihr Anliegen digital zusenden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Geschäftsstellen.

Ja, die Mindestlaufzeit für private und gewerbliche Mitgliedschaften beträgt 24 Monate. Sie können Ihre Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit beenden. Bei einer Mitgliedschaft für ein geerbtes Mietverhältnis ist die Laufzeit auf 12 Monate begrenzt.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Vereinssatzung.

Sie können Ihre Kontaktdaten bequem online über unser Änderungsformular anpassen. Füllen Sie dieses Formular aus, um Ihre aktuellen Kontaktdaten zu übermitteln. So bleiben wir immer auf dem neuesten Stand und erreichen Sie zuverlässig.

Eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Senden Sie dazu ein Kündigungsschreiben per Post oder E-Mail an Ihre zuständige Geschäftsstelle

Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist, die Sie unserer Satzung entnehmen können.

Grundsätzlich können Sie frei wählen. Für persönliche Beratungen empfehlen wir, sich für die nächstgelegene Geschäftsstelle zu entscheiden. Über unser Kontaktformular können Sie direkt Kontakt zu Ihrer gewünschten Geschäftsstelle aufnehmen.

Ein Umzug während Ihrer Mitgliedschaft ist generell kein Problem. Wenn Sie in die Nähe einer anderen Geschäftsstelle ziehen, können Sie auch zu dieser wechseln, um persönliche Termine wahrzunehmen. Alternativ können Sie Ihre Mitgliedschaft weiterhin beibehalten und erhalten Unterstützung telefonisch oder per E-Mail. Bitte informieren Sie uns einfach über Ihre neue Adresse, damit wir Ihre Daten entsprechend aktualisieren können.

Alle Personen, die im Mietvertrag als Vertragspartner aufgeführt sind, sind im Rahmen der Mitgliedschaft des Hauptmitglieds ebenfalls umfasst. Wenn jedoch der Vertragspartner einen neuen Mietvertrag unterschreibt und nicht mehr im ursprünglichen Mietvertrag aufgeführt ist, muss dieser eine eigene Mitgliedschaft beantragen.

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung über den ARAG Partner Timo Moronga abzuschließen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

  • Der Mitgliedsbeitrag für eine private Mitgliedschaft beträgt 65€ pro Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate).
  • Bei einer Mitgliedschaft für ein geerbtes Mietverhältnis liegt der Beitrag bei 85,00 € für 12 Monate.
  • Gewerbliche Mieter beraten wir ebenfalls, wobei der Beitrag individuell anhand der Jahres-Nettomiete ermittelt wird; ab 150,00 € pro Jahr.

Für detaillierte Informationen zu unseren Mitgliedschaften klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie das Online-Anmeldeformular auf unserer Website ausfüllen, können Sie den Mitgliedsbeitrag bequem über PayPal zahlen. Dabei wird die Zahlung über PayPal als Zahlungsdienstleister abgewickelt – ein eigenes PayPal-Konto ist jedoch nicht erforderlich.

Nach dem Absenden des Formulars werden Sie automatisch zur PayPal-Zahlseite weitergeleitet. Dort haben Sie die Wahl, ob Sie sich mit einem bestehenden PayPal-Konto anmelden oder ohne PayPal-Konto zahlen möchten. Für eine Zahlung ohne Konto wählen Sie einfach die Option „Mit Debit- oder Kreditkarte zahlen“ oder „Per Lastschrift“. Anschließend geben Sie Ihre Zahlungsdaten ein und schließen die Zahlung ohne Registrierung bei PayPal ab.

Die einfachste und bequemste Möglichkeit, Ihren Mitgliedsjahresbeitrag zu bezahlen, ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Füllen Sie dafür einfach unser Formular zur Teilnahme am Lastschriftverfahren aus, und wir kümmern uns um den Rest. Alternativ können Sie Ihren Beitrag auch über eine Rechnungszusendung per E-Mail begleichen oder vor Ort in Ihrer jeweiligen Geschäftsstelle (bar oder mit EC-Karte) bezahlen.

Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich fällig. Zu Beginn Ihres Mitgliedsjahres erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder der Betrag wird, bei Teilnahme am Lastschriftverfahren, automatisch abgebucht.

Ja, auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Mitgliedsbescheinigung aus. Kontaktieren Sie einfach Ihre zuständige Geschäftsstelle, und wir senden Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zu.

Ja, mit einem Verpflichtungsschein vom Jobcenter oder Sozialamt können Sie eine Ermäßigung erhalten. In diesem Fall übernimmt das Amt die Kosten für Ihre Mitgliedschaft.

Weitere Informationen zum Beitritt mit Verpflichtungsschein finden Sie hier.

Sie können einen Beratungstermin telefonisch, vor Ort oder per E-Mail vereinbaren. Ihre Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Beitrittserklärung finden, sollten Sie dafür bereithalten.

Ja, das ist möglich. Wir benötigen eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen, um eine andere Person zu bevollmächtigen, den Termin wahrzunehmen und Informationen zu teilen. Sie können die Vollmacht entweder zum Termin mitbringen oder uns vorab unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer als PDF-Dokument per E-Mail senden.

Unsere Beratung konzentriert sich ausschließlich auf Themen rund um das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dazu zählen außergerichtliche mietrechtliche Fragen, Vertragsangelegenheiten und rechtliche Konflikte.

Spezielle Themen wie Betriebskostenabrechnungen werden zunächst von unserer Betriebskostenabteilung geprüft, da sie eine intensivere Bearbeitung durch Experten erfordern. Die direkte Beratung erfolgt durch erfahrene Rechtsanwälte und Volljuristen, die Sie kompetent in allen mietrechtlichen Angelegenheiten unterstützen.

Die Beratungen werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Volljuristen durchgeführt, die auf Mietrecht spezialisiert sind. So stellen wir sicher, dass Sie professionelle und fundierte Unterstützung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten erhalten.

Die Dauer einer Beratungssitzung hängt vom Umfang Ihres Anliegens ab und kann in unseren Geschäftsstellen variieren. Telefonische Beratungen sind in der Regel auf bis zu 15 Minuten angelegt, während persönliche Beratungen bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen können.

Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Mietverhältnis mit, wie zum Beispiel:

  • Mietvertrag
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter oder anderen beteiligten Parteien
  • Fotos (z. B. von Mängeln oder Schäden)
  • Lärmprotokoll (falls relevant)

Falls Sie die Unterlagen bereits digital vorliegen haben, können Sie diese bequem vor Ihrem Termin über unser Online-Formular als PDF einreichen.
Dies ermöglicht uns, sich optimal auf Ihr Anliegen vorzubereiten und Ihnen gezielte Unterstützung zu bieten.

Sie können Ihre Unterlagen jetzt bequem über unser Online-Formular direkt auf unserer Webseite einreichen. Laden Sie die Dokumente im PDF-Format hoch und achten Sie darauf, dass alle Seiten gut lesbar und korrekt geordnet sind. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen weiterhin per E-Mail an Ihre zuständige Geschäftsstelle senden oder in Kopie per Post zuschicken. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Mitgliedsnummer an, um eine schnelle und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten.

Sie können Ihre Mitgliedsdaten ganz einfach online aktualisieren und wichtige Unterlagen sicher einreichen. Besuchen Sie unseren Mitgliederservice, um das entsprechende Formular zu nutzen und Ihre Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

Sollten Sie keine Unterlagen zur Beratung vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, diese nachzureichen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular auf der Webseite, um die Dokumente sicher und bequem hochzuladen. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Vermieter nachfragen, ob Ihnen die benötigten Unterlagen bereitgestellt werden können.

Es ist nicht zwingend erforderlich, Ihre Unterlagen in Kopie mitzubringen. Sie können diese bequem über unser Online-Formular auf der Webseite als PDF-Dokument einreichen – bitte geben Sie dabei Ihre Mitgliedsnummer an. Alternativ können Sie auch die Originaldokumente mitbringen und vor Ort einscannen lassen.

Um unsere Geschäftsstellen im Überblick zu sehen, klicken Sie bitte hier. Dort finden Sie alle Informationen zu den Standorten und Kontaktdaten der nächstgelegenen Geschäftsstelle.

Grundsätzlich können Sie frei wählen. Für persönliche Beratungen empfehlen wir, sich für die nächstgelegene Geschäftsstelle zu entscheiden. Über unser Kontaktformular können Sie direkt Kontakt zu Ihrer gewünschten Geschäftsstelle aufnehmen.

Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen können variieren. Für die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstellen klicken Sie bitte hier. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.

  • Telefonisch: Rufen Sie uns während der Öffnungszeiten an. Die Telefonnummern der Geschäftsstellen finden Sie hier.
  • E-Mail: Senden Sie uns eine Nachricht an die E-Mail-Adresse, die für Ihre zuständige Geschäftsstelle angegeben ist.
  • Persönlich: Besuchen Sie uns direkt in der Geschäftsstelle. Die Adresse und Öffnungszeiten sind ebenfalls hier zu finden.
  • Kontaktformular: Über unser Kontaktformular können Sie direkt Kontakt zu Ihrer gewünschten Geschäftsstelle aufnehmen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

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