Wascheinrichtungen

Nebenkosten für Wascheinrichtungen

Der Begriff der maschinellen Wascheinrichtung erfasst nicht nur die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Waschmaschine, sondern auch Trockner, Schleudern und Bügelmaschinen. 

Umlagefähig sind die Kosten des Betriebsstroms und der Wasserversorgung. Daneben können die Kosten für Pflege, Reinigung und regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit in Ansatz gebracht werden.

Diese Kosten dürfen nur auf die Benutzer der Wascheinrichtungen umgelegt werden. Der Strom- und Wasserverbrauch müssen über eigenen Zähler erfasst werden.

Ist ein Münzautomat vorhanden und im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, sind die Einnahmen aus dem Münzbetrieb den Strom- Wasserkosten gegenzurechnen.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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