Geschäftsraum

Gewerberaummietrecht

Die Geschäftsraummiete unterscheidet sich grundlegend von der Wohnraummiete. Die das soziale Mietrecht prägenden mieterschützenden Vorschriften, insbesondere zum Kündigungsschutz und zum Mietpreisrecht finden keine Anwendung. Sowohl Vermieter als auch Mieter von Geschäftsräumen sind Unternehmer i.S.d. Gesetzes. Entsprechend frei sind sie bei der Ausgestaltung des Mietvertrages. Eine fachlich kompetente Beratung setzt daher nicht nur spezielle miet- und vertragsrechtliche Kentnisse voraus, sondern erfordert auch eine wirtschaftliche Betrachtung des Mietvertrages.

Um der wachsenden Zahl der Mitglieder und unseren Ansprüchen an die fachliche Qualität der Beratungen gerecht zu werden, haben wir eine eigene Arbeitsgemeinschaft Geschäftsraummiete ins Leben gerufen. Auf gewerbliche Mietverträge spezialisierte Juristen beraten Sie in allen Fragen rund um Ihren Geschäftsraummietvertrag.

MACHEN SIE SICH UNSER WISSEN ZU IHREM VORTEIL!

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

Vorteile für Mitglieder