Gesetze

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Liebe Mitglieder,

die wichtigsten mietrechtlichen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den §§ 535 – 580a BGB. Darüber hinaus greifen unsere Beraterinnen und Berater bei der Bearbeitung Ihres Falles auf eine Vielzahl weiterer Vorschriften zurück, wie z. B. die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Betriebskostenverordnung (BetrkV), die Heizkostenverordnung (HeizkostenV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bei gewerblichen Mietverträgen kommt es häufig auf die Kenntnis der entsprechenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften an.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz www.gesetze-im-internet.de  können Sie die Arbeitsmaterialien unserer Juristinnen und Juristen einsehen. 

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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