Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Zugehörigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung zu einer Gemeinschaft und soll eine Ausgrenzung verhindern. Für ältere Menschen wird die Wohnung und das nähere Wohnumfeld mit zunehmendem Alter zum zentralen Lebensmittelpunkt. Voraussetzungen für ein barrierefreies Wohnen finden sich in der DIN 18040-2. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind, § 4 Behindertengleichstellungsgesetz).

Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen. Rechtlich ist diese Norm jedoch nur eine Empfehlung und ist nicht zwingend beim Bauen anzuwenden. Die Norm kann und wurde bereits in fast alle Länderbauordnungen aufgenommen. Das barrierefreie Bauen ist keine Pflicht, es gewinnt jedoch an Bedeutung, insbesondere wenn Wohnungseigentümer oder Bauträger bestimmte Fördermittel in Anspruch nehmen möchten. Mit zunehmenden Alter der Bevölkerung wird die Nachfrage nach barrierefreien Wohnen weiter steigen. 

Die  DIN 18040-2 beinhaltet technische Regelungen unter anderen hinsichtlich der Schaffung von barrierefreien Wegen und barrierefreien Zugängen zu Gebäuden und Räumen sowie Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen außerhalb und innerhalb von Gebäuden. In der Norm finden sich genaue Ausführungen zum Bau von Türen, Fenstern, Aufzügen, Bädern und Küchen sowie der Wohnungsgröße allgemein. 

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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