Suche

Mitteilungen

Beitragsänderungen 2026

Liebe Mitglieder,

mit Zustimmung des Beirats wurde am 15./16.10.2025 satzungsgemäß beschlossen, die alten und neuen Beitragstarife anzupassen, bzw. zu erhöhen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Neumitgliedschaft (Wohnraummieter) mit einer Mindestmitgliedschaft von 2 Jahren beträgt ab dem 01.01.2026   65,00 €.

Für unsere Mitglieder, die bislang einen Jahresbeitrag von 44,49 € zahlen, erhöht sich der Beitrag ab dem 01.01.2026 um 5,01 € auf 49,50 €.

Der Mitgliedsbeitrag für eine Jahresmitgliedschaft (befristet auf ein Jahr), die von einem Sozialhilfeträger durch Kostenübernahmebescheid/Gutschein übernommen wird, beträgt 80,00 €.

Für unsere Gewerbe-Mitglieder, die bislang einen Jahresbeitrag von unter 150,00 € zahlen, erhöht sich der Beitrag ab dem 01.01.2026 auf 150,00 €.

Mit dieser Entscheidung sichern wir unsere gemeinnützige Vereinstätigkeit. Wir danken allen Mitgliedern für Ihre Unterstützung.

-Der Vorstand-

Liebe Mitglieder,

mit Zustimmung des Beirats wurde am 18.09.2023 satzungsgemäß beschlossen, die alten Beitragstarife anzupassen.

Für unsere Mitglieder, die bislang einen Jahresbeitrag von 44,50 € zahlen, erhöht sich der Beitrag ab dem 01.01.2024 um 4,90 € auf 49,40 €. Für unsere Mitglieder, die bislang einen Jahresbeitrag von 49,50 € zahlen, erhöht sich der Beitrag ab dem 01.01.2024 um 4,90 € auf 54,40 €.

Mit dieser Entscheidung sichern wir unsere gemeinnützige Vereinstätigkeit. Wir danken allen Mitgliedern für Ihre Unterstützung.

– Der Vorstand –

Graues Icon mit einem Informationssymbol im Kreis.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine “Richtschnur” darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man “Anwalt in eigener Sache” spielen.

Vorteile für Mitglieder