Düsseldorf

Aktuelles und Aktionen in Düsseldorf

Liebe Mitglieder und Mieter,

der Umzug ist relativ reibungslos verlaufen, jedoch haben wir Schwierigkeiten mit der Telekom! Mehrere Versuche, die Telefonleitungen freizuhalten, haben bisher noch nicht funktioniert. Augenblicklich, d. h. am 26.01.2023 ist es so, dass seit 11.00 Uhr die Leitungen zwar frei sind, die Gespräche aber immer wieder abbrechen.

Wir können Ihnen versichern, dass wir alles von uns aus Mögliche unternehmen, um diesen Umstand zu beseitigen – wir sind jedoch auf die Mitwirkung der Telekom angewiesen…….

Sehr bitten wir um Ihr Verständnis. Wir haben eine Notrufnummer eingerichtet: 0157-53555667, unter der Sie die Mitstreiter in Düsseldorf derzeit erreichen können. Aufgrund der Vielzahl der Anrufe ist diese Leitung leider häufig besetzt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

J.-P. Jürgens – Vorstand

 

Ab dem 17.01.2023 ziehen wir mit unserer Geschäftsstelle vom Am Wehrhahn 2a in unsere neue Filiale auf der Immermannstraße 9, 40210 Düsseldorf.

Bis zum 20.01.2023 wird der Mieterschutz in Düsseldorf deshalb nur eingeschränkt tätig sein können. In der Zeit des Umzugs werden wir versuchen, telefonisch für Sie erreichbar zu sein. Die Filiale Am Wehrhahn 2a bleibt ab dem 17.01.2023 geschlossen. Ab dem 23.01.2023 sind wir wieder umfassend in der Immermannstr. 9 für Sie da.

Sollten wir in der Zwischenzeit nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen, bitten wir jetzt schon um Ihr Verständnis.

Ihr Mieterschutz Team Düsseldorf

Die Mietrichtwert-Tabelle für die Stadt Düsseldorf finden Sie hier.

Sie sind Mieter in Neuss? Als Mitglied des Interessenverband Mieterschutz e. V. müssen Sie zukünftig nicht mehr nach Düsseldorf fahren, denn seit dem 01.04.2019 haben wir in Neuss in der Salzstraße 55 eine Zweigstelle eröffnet. Diese neue Zweigstelle befindet sich also in der Nähe des Hauptbahnhofs.


Näheres zu den Öffnungszeiten erfahren Sie telefonisch oder per E-Mail über unsere Geschäftsstelle in Düsseldorf:
Interessenverband Mieterschutz e.V.
Am Wehrhahn 2a
40211 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 935 89 0
Telefax: 0211 – 935 89 1
duesseldorf@iv-mieterschutz.de
Wir freuen uns auf Sie!

Seit dem 01. November 2016 gilt in Düsseldorf die neue Mietrechtwert-Tabelle. 

Dieser neue „Mietspiegel“ gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Für den Mieter besteht damit die Möglichkeit zu ermitteln, ob die vom Vermieter nach den §§ 558 ff BGB geforderte Miethöhe noch zulässig ist. 

Ein erster, oberflächlicher Blick zeigt, dass die Mieten durchschnittlich um 0,90 € pro Quadratmeter gestiegen sind. 

Lassen Sie im Zweifel die Mieterhöhung durch den Interessenverband Mieterschutz e. V. überprüfen.

Sehr geehrte Mitglieder,

mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt bekanntlich die Zahl der Wohnungseinbrüche. Da im letzten Jahr diverse Mitglieder Opfer eines Einbruchs in ihrer Mietwohnung geworden sind, haben wir diesen Umstand im Interesse unserer Mitglieder zum Anlass genommen, uns mit der Polizei in Verbindung zu setzen, um Informationen darüber zu erhalten,  wie sich der Einzelne vor Einbrüchen schützen kann. Dabei muss effektiver Einbruchschutz nicht unbedingt teuer sein, zumal die Beratung durch die Polizeibeamten kostenfrei ist.

Nähere hilfreiche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Übrigen bei jeder Beratungsstelle der Kriminalpolizei. Für Düsseldorf ist dies die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle auf der Luisenstr. 2, wo Ihnen durch die sachkundigen Polizeibeamten nicht nur theoretische Hilfe zuteil wird, sondern anhand von Demonstrationsobjekten praxisnah Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können. Der Einfachheit halber verweisen wir auf das als Anlage beigefügte Info-Blatt der Polizei, aus welchem Sie hierzu nähere Einzelheiten entnehmen können. 

Obwohl die Polizei ganzjährig zu dieser Problematik informiert und präventiv berät möchten wir deren Tätikeit insofern unterstützen, als wir auf deren alljährliche Aktionswoche gegen Wohnungseinbruch vom 24.08. – 30.10.2016 hinweisen, mit welcher die Polizei  nochmals landesweit auf vorstehende Problematik ausdrücklich hinweisen und hierfür sensibilisieren möchte.
Der Vollständigkeit halber bitten wir in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass 

–    der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen hat, 
–    der Vermieter bei Vornahme derartiger zusätzlicher Schutzmaßnahmen berechtigt ist,  
  einen sogenannten Modernisierungszuschlag geltend zu machen. 
–    der Mieter derartige zusätzliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nur mit Zustimmung
      des Vermieters anbringen darf, da sich dieser ansonsten  schadensersatzpflichtig macht.  

Sofern Sie an näheren Informationen zu dieser mietrechtlichen Problematik interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an. 

Ihr Mieterschutzteam

Mehr zur polizeilichen Prävention finden Sie hier.

Die Nachfrage nach energetisch sanierten und barrierefreien Wohnräumen wird immer größer. 

Die Menschen in Deutschland werden immer älter und möchten möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Das gelingt jedoch nur, wenn Häuser und Wohnungen rechtzeitig barrierefrei umgebaut werden. 

Wie Vermieter die Attraktivität ihrer Immobilien steigern können, indem sie diese auf die Anforderungen einer alternden Gesellschaft vorbereiten, erklären Haus und Grund Düsseldorf, die Verbraucherzentrale NRW, die Stadtwerke Düsseldorf, der Mieterverein Düsseldorf, der Interessenverband Mieterschutz Düsseldorf, das Amt für Wohnungswesen und die Serviceagentur Altbausanierung an dem Info-Abend „Ihr Haus – fit für die Zukunft!“ am 19. Oktober von 18 bis 20 Uhr in der Haus und Grund Akademie:

Die Teilnahme an dem Info-Abend ist für interessierte Zuhörer kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon unter 0211-1690591. Wir bitten Sie um eine kurze Anmeldung.

Veranstaltungsort: Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. 
Oststraße 162, 40210 Düsseldorf, Info-Center im Erdgeschoss; Bitte benutzen Sie den Eingang Ecke Oststraße/Bahnstraße.

Weitere Angaben finden Sie hier.

Noch nie gab es in Düsseldorf so viel Schimmel!

Die Experten sind sich einig: In noch keinem Jahr suchten mehr Menschen Hilfe bei der Beseitigung von Wohnungs-Schimmel als in diesem Winter: 


Die vor-Ort-Beratungen von Verbraucherzentrale NRW und den Stadtwerken Düsseldorf sind auf Wochen im Voraus gebucht.
Gemeinsame Informationsveranstaltungen von Haus und Grund, sowie Mieterverein und Mieterschutz sind so stark nachgefragt, dass sie mehrfach wiederholt werden müssen.
Sachverständige der Maler- und Lackierer-Innung begutachten pausenlos Schadensfälle in Wohnungen.
Die auffällige Häufung von Schimmelpilz führen die Fachleute auf die besondere Witterung zurück: Wochenlange Temperaturen unterhalb 8°C in Verbindung mit abgekühlten Außenwänden und der vorhandenen Raumluftfeuchte führen zu massivem Feuchteeintrag in Tapete und Putz. Dies bietet dem Pilz ideale Lebensbedingungen: Nährstoffe und Feuchte sorgen für wochenlanges Wachstum des gefürchteten Untermieters. Das Gesundheitsrisiko wächst dabei mit der Größe des Schadens. Die dringende Empfehlung des Arbeitskreises:
Schimmel muss zügig beseitigt und die Ursache gesucht werden. Zur Entfernung sollte ein Experte befragt werden. Behalten Sie die relative Raumluftfeuchte mit einem elektronischen Hygrometer im Auge. Bei Feuchte über 50 % müssen Sie stoßlüften! Hygrometer sind Raumluftfeuchtemesser und in Kauf- und Warenhäusern, sowie Elektronikmärkten für unter 20 EURO erhältlich.
Allen Betroffenen bietet der Arbeitskreis Schimmelpilz an seinem Beratungstag kostenlose Hilfe an: Dort beraten Experten individuell zu baulichen und rechtlichen Fragen, sowie Förderungen von Sanierungsmaßnahmen. Sie geben darüber hinaus Tipps zur Vorbeugung und Beseitigung.

Im Folgenden die Termine und der Veranstaltungsort noch im Jahr 2015. 

Veranstaltung am 30.11.2015 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Veranstaltung am 14.12.2015 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Referenten: Dipl.-Ing. Beate Uhr, Verbraucherzentrale NRW; Dipl.-Ing. Marc-André Müller, Stadtwerke Düsseldorf; Sven Melzer, von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk


Die Teilnahme an dem Info-Abend ist für interessierte Zuhörer kostenfrei.


Veranstaltungsort: Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. 
Oststraße 162, 40210 Düsseldorf, Info-Center im Erdgeschoss; Bitte benutzen Sie den Eingang Ecke Oststraße/Bahnstraße.


Eine Initiative von:
Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.  

Interessenverband Mieterschutz e.V
Maler – und Lackierer-Innung Düsseldorf    Mieterverein Düsseldorf e.V.
SAGA – Serviceagentur Altbausanierung    Stadtwerke Düsseldorf AG
Verbraucherzentrale NRW    Wohnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, 

liebe Mitglieder des IVM!

Am 17.11. und 18.12.2014 findet wieder einmal ein Informationsabend mit mehreren  Kurzvorträgen zum Thema: Ursachen, Vermeidung und Beseitigung von Feuchte- und Schimmelschäden in Wohngebäuden statt. 


Näheres hierzu erfahren Sie hier.

Senkung der Kappungsgrenze auf 15 %

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Obergrenze für die Mieterhöhung. Selbst wenn diese Obergrenze eingehalten wird, darf der Vermieter die Nettomiete maximal um insgesamt 20% in drei Jahren erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB – sog. Kappungsgrenze). Weiteres zu einer Mieterhöung finden Sie hier.

Die Landesregierung hat nunmehr beschlossen, dass die Kappungsgrenze ab dem 01.06.2014 in 59 Gemeinden in NRW (im Regierungsbezirk Düsseldorf sind hiervon z. B. betroffen Dormagen, Düsseldorf, Erkrath, Grevenbroich, Haan, Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Rommerskirchen) aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes von 20% auf 15%gesenkt wird. Die Miete darf folglilch künftig innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 % steigen. 

Der Interessenverband Mieterschutz e. V. begrüßt die Absenkung der Kappungsgrenzen im Interesse des Erhaltes bezahlbarer Mieten sehr. 

Obwohl nicht eindeutig geregelt ist, ob diese Regelung auch bereits für Mieterhöhungsverlangen vor dem 01.06.2014 gilt, gehen wir derzeit davon aus, dass die 15%-ige Kappungsgrenze auch auf Erhöhungsverlangen anzuwenden sein dürfte, die vor dem 01.06.2014 gestellt, jedoch erst nach diesem Zeitpunkt fällig werden.

Die Verbraucherzentrale bietet Mietern/innen einen sogenannten Basischeck an. Dabei werden die Strom-und Heizverbräuche vor Ort gecheckt für nur 10,-€! 
Unter folgendem Link können Sie mehr erfahren! 
http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/energiechecks_basischeck.html

Anfragen von Ratsuchenden unter 0800-809802400

Kooperation zwischen Interessenverband Mieterschutz e.V. und der Verbraucherzentrale bei Feuchte- und Schimmelschäden in der Mietwohnung

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Feuchte- und Schimmelschäden in der Wohnung. Bei dem Auftreten derartiger Schäden stellt sich grundsätzlich die Frage, wer hierfür verantwortlich ist bzw. auf welche Ursachen diese Schäden zurückzuführen sind.

Als mögliche Ursachen kommen sowohl bauseitige Ursachen, wie z.B. Wärmebrücken, Undichtigkeiten am Dach als auch mieterseitige Ursachen, wie z.B. fehlerhaftes Lüften und Heizen in Betracht. 

Da die Beurteilung der Situation sehr komplex ist und der Laie hiermit in der Regel überfordert sein dürfte, sollte im Zweifelsfall eine sachverständige Person hinzugezogen werden. Als Ansprechpartner in derartigen Fällen dürften sich insbesondere die Energieberater der Verbraucherzentralen anbieten, da diese nicht nur aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, sondern gerade aufgrund ihres Betätigungsfeldes über die notwendigen Erfahrungen verfügen dürften. 

Die Verbraucherzentrale NRW bietet nunmehr in Kooperation mit dem Interessenverband Mieterschutz e.V. ab sofort in Düsseldorf eine Feuchte- und Schimmelberatung vor Ort speziell für Mieter zu einem stark ermäßigten Preis an. 

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins werden von den Energieberatern der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf sowohl die baulichen Gegebenheiten, aber auch das Wohnverhalten der Mieter überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Mietern noch vor Ort seitens des Energieberaters erläutert und anschließend in einem Protokoll zusammengefasst. Die Feuchte- und Schimmelberatung für Mieter wird von öffentlicher Seite gefördert und kostet während des vereinbarten Aktionszeitraumes je Beratung nur € 30,00 anstelle von € 60,00. Dieses Angebot ist aufgrund der regen Nachfrage in Düsseldorf auf unbestimmte Zeit verlängert worden, jedoch zahlenmäßig begrenzt. Deshalb bitten wir bei Bedarf um schnelle Kontaktaufnahme. 

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

Vorteile für Mitglieder