Wir helfen wenn…

Wir helfen wenn…

Als Mitglied im INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e.V. werden Sie deutschlandweit außergerichtlich in allen mietrechtlichen Angelegenheiten beraten. Sie werden von uns telefonisch oder persönlich in einer unserer örtlichen Geschäftsstellen beraten. Zusätzlich können Sie unseren Mitgliederbereich mit Musterschreiben und Formulierungshilfen nutzen. Über einen Mieterbrief per E-Mail werden Sie regelmäßig über die aktuellsten Entscheidungen im Mietrecht durch Ihren Mieterverein, den INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e. V., informiert.

Machen Sie es sich zum Grundsatz bei Fragen zum

  • Mietvertrag
  • Heizkosten und Betriebskosten
  • Mangel und Mietminderung
  • Modernisierung
  • Mieterhöhung
  • Reparaturen
  • Eigentümerwechsel
  • Kündigung
  • Renovierung
  • und allen anderen mietrechtlichen Streitigkeiten

fachkundigen Rat einzuholen !

Mieterschutz – Eine starke Gemeinschaft

Wir für Sie

Der INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e.V. steht in der klassischen Tradition der Solidargemeinschaft.

Unseren Mitgliedern bieten wir eine moderne Dienstleistung rund ums Mietrecht, wobei unsere Mitglieder von Rechtsanwälten (m/w/d) persönlich und online beraten werden. Deutschlandweit erfolgt die Hälfte der Beratungen telefonisch und per E-Mail. 

Ziel unserer Arbeit als Mieterverein ist es, Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Jeder Rechtsstreit – insbesondere um die eigene Wohnung – kostet Geld und Nerven. Viele Streitigkeiten lassen sich durch eine qualifizierte Beratung und die Kenntnis der eigenen Rechtsposition vermeiden. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir für eine kompetente mietrechtliche Beratung.

Im Durchschnitt wechselt jeder Mieter innerhalb von vier Jahren die Wohnung. Das bedeutet in vier Jahren zwei Verträge zu prüfen, vier Wohnungsübergaben vorzubereiten und vier Betriebskostenabrechnungen zu kontrollieren. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie. Ist die Reparaturrechnung zu zahlen? Können die Kosten für einen Hausverwalter über die Betriebskosten abgerechnet werden? Muss bei Auszug unabhängig von der Mietdauer renoviert werden? Diese Fragen beantworten wir und helfen Ihnen vielleicht bares Geld zu sparen.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

Vorteile für Mitglieder