Mietvertrag

Mietvertrag prüfen lassen

Das Wichtigste zuerst: Vor der Unterschrift immer erst den Mietvertrag genau lesen und auch bei der kleinsten Unklarheit von den Experten des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. prüfen lassen! Der Interessenverband Mieterschutz e.V. ist in jedem Fall der richtige Ansprechpartner! Persönlich beraten die Anwälte des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. in Hamburg, Altona, Hannover, Düsseldorf und Neuss sowie Frankfurt und Mainz. Per Mail und Telefon sind Sie räumlich unabhängig und erhalten professionelle Beratung und die Überprüfung Ihrer Betriebskosten

Erst den Vertrag unterschreiben, wenn alles klar ist!

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, kann auch der beste Anwalt nachteilige, aber gesetzlich zulässige Klauseln nicht mehr zu Ihren Gunsten abändern. Deswegen muss auf Zusatzvereinbarungen oder sonstige handschriftliche Eintragungen, die sogenannten Individualvereinbarungen, genau geachtet werden. Diese sind meist am Ende des Vertragsformulars zusammen gefasst. Fakt ist, Vereinbarungen können geschäftsfähige Personen grundsätzlich über alles schließen. Die Grenze bilden sittenwidrige Vereinbarungen oder solche, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Aber auch unterhalb dieser Schwelle kann viel zu Ihren Lasten geregelt werden. Also: Erst prüfen, dann unterschreiben!

Die Experten des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. erläutern die für Sie wichtigen Punkte des Mietvertrags, warnen vor häufigsten Fallen und überprüfen gemeinsam mit dem Mitglied den Mietvertrag. Gesetzgebung und Verbraucherschutz bilden den Rahmen für den Mietvertrag. Die Anwälte des Interessenverbandes Mieterschutz e.V. sind auch hier der Partner für die Kontrolle der Mietvertragsformulare.

Wichtige Punkte eines Mietvertrags

  • Angaben zum Mieter
  • Angaben zum Vermieter
  • Beschreibung des Mietgegenstands
  • Wohnungsgröße
  • Mietdauer
  • Fälligkeit der Miete
  • Miethöhe und Kaution
  • Betriebskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Kündigung
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Tierhaltung

Häufige Fallen im Mietvertrag

Leider kommt es nicht selten vor, dass Mieter durch eine voreilige Unterschrift Klauseln unterschreiben, die ihnen gar nicht bewusst sind. Hier ein paar Beispiele zu häufige Fallen im Mietvertrag und Klauseln, die man leicht übersieht:

  • Kündigungsverzicht: Der Mieter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift im Mietvertrag für eine bestimmte Zeit in der Wohnung zu bleiben. Eine Kündigung innerhalb dieses Zeitraums ist also nicht möglich, außer im Härtefall. Unsere Berater helfen Ihnen Nachteile im Mietvertrag zu vermeiden.
  • Mietminderungen: Mängel der Wohnung können ein Grund für eine Mietminderung sein. Bestätigt jedoch der zukünftige Mieter mit seiner Unterschrift, dass er die Wohnung so annimmt, wie er sie gesehen hat, kann er für „geduldete Mängel“ keine Mietminderung fordern – er hat schließlich die Wohnung so akzeptiert, wie er sie beim Unterschreiben des Mietvertrags gesehen hat.
  • Staffelmiete: Wird eine Staffelmiete vereinbart, kann der Vermieter zu einem angegebenen Zeitpunkt die Miete erhöhen, ganz gleich, wie die ortsübliche Miete tatsächlich ist. Ob im konkreten Fall der Mieter eher mit Nachteilen zu rechnen hat, davor können Ihn unsere Berater bewahren.
  • Kleinreparaturklausel: Kleinreparaturen soll danach der Mieter zahlen. Doch da gibt es Grenzen. Fehlt z.B. im Mietvertrag, dass die Kleinreparaturen höchstens acht Prozent der Jahresnettomiete betragen dürfen, muss der Mieter überhaupt keine Kleinreparaturen zahlen.
  • Pauschale Betriebskosten: Die Kosten, die für den Betrieb der Wohnung anfallen, wie Wasser und Heizung, bezahlt der Vermieter zusammen mit der Nettokaltmiete. Zahlt man am Ende des Jahres zu viel, überweist der Vermieter das Geld wieder zurück. Aber Vorsicht: Sind pauschale Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen.

Unser Experten-Rat:

Mietvertrag prüfen lassen – werden Sie Mitglied im Interessenverband Mieterschutz e.V. 

Vermeiden Sie schon im Vorfeld Ärger im Mietverhältnis. Prüfen Sie gemeinsam mit unsren Experten Ihren Mietvertrag. Von Schönheitsreparaturen über Staffelmieten bis hin zum Verzicht der Kündigung – mit besonders viel Sorgfalt prüfen wir Ihren Vertrag und geben Ihnen Klarheit über Ihr Mietverhältnis. Lassen Sie Ihren Mietvertrag vor dem Unterschreiben durch die Beraterinnen und Berater des Interessenverbands Mieterschutz e.V. prüfen – Ihre Spezialisten für Mietrecht.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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