Geerbtes Mietverhältnis

Geerbtes Mietverhältnis

Ein naher Angehöriger ist verstorben – was geschieht mit der Mietwohnung ?

Als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe treten Sie unter bestimmten Bedingungen in ein bestehendes Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ein, d.h. Sie werden im Erbfall ggf. Mieter einer weiteren Wohnung. 

Für den Fall, dass Sie das Mietverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen, muss dieses gemäß den gesetzlichen Vorschriften beendet werden. Oftmals stehen dann größere Renovierungsarbeiten an oder sogar noch Mietschulden aus. 

Auch wenn Sie das Mietverhältnis fortsetzen wollen, gilt es gesetzliche Sonderregelungen zu beachten.

Für geerbte Mietverhältnisse bieten wir Ihnen eine auf 1 Jahr befristete Mitgliedschaft für € 85,00 an. Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Themenkomplex !

Hier finden Sie die Beitrittsunterlagen für die Mitgliedschaft „Geerbtes Mietverhältnis“.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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