Straßenreinigung

Nebenkosten Straßenreinigung

Umlagefähig sind die von der Gemeinde erhobenen Straßenreinigungsgebühren. Hat die Gemeinde den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Durchführung der Straßenreinigung übertragen und führt der Eigentümer die Reinigung selbst aus, kann er eine angemessene Vergütung für den Zeitaufwand verlangen. Beauftragt der Eigentümer ein Unternehmen, sind dessen Kosten umlagefähig.

Zur Straßenreinigung gehört auch der Winterdienst, d.h. die Beseitigung von Schnee und das Streuen bei Glätte. Die Kosten für das Streugut (Split oder Salz) sind ebenfalls umlagefähig.

Nicht zu den Straßenreinigungskosten gehören die Erstanschaffung und der Ersatz beschädigter Arbeitsgeräte, wie z.B. Besen, Laubsauger oder Schneeschieber.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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