Wasserversorgung

Betriebskosten Wasserversorgung

Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.

Nicht zu den Wasserkosten gehört der Wasserverbrauch infolge von Umbau- oder Reparaturarbeiten im oder am Haus. Dasselbe gilt für den Mehrverbrauch, der durch einen Rohrbruch oder einen Defekt der Heizungsanlage entstanden ist.

Werden nachträglich Wasseruhren eingebaut, kann der Vermieter die Anschaffungskosten nur im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. Sind die Wasseruhren angemietet, sind die Mietkosten über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig. Ebenfalls umlagefähig sind die Eichkosten. In der Regel hat eine Eichung alle 6 Jahre zu erfolgen. Ist die Eichfrist überschritten, darf der Vermieter nicht mehr nach Verbrauch abrechnen. Er muss dann den gesetzlichen Regelmaßstab – die Wohnfläche – als Verteilerschlüssel ansetzen. Der Mieter ist berechtigt, den auf ihn entfallenden Anteil pauschal zu kürzen.

WICHTIGER HINWEIS:

Es versteht sich, dass der in diesen Texten zur Verfügung gestellte Inhalt lediglich eine „Richtschnur“ darstellen kann und niemals eine individuelle Beratung ersetzt. Obgleich wir sorgfältig die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen prüfen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich in dem einen oder anderen Punkt die Rechtsprechung seit Abfassung des Textes geändert hat. Daher eigene Aktionen niemals ohne weitere fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der eigenen vertraglichen Position! Der Rechtsunkundige darf sich weder auf die hier veröffentlichten Texte, noch auf Zeitungsartikel etc. verlassen. Genausowenig, wie man eine nicht unkomplizierte Krankheit selbst behandeln sollte, sollte man „Anwalt in eigener Sache“ spielen.

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